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MoreCars Academy

Gründungszuschuss im Autohandel: Geld für deinen Start

Team der MoreCars Academy Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gründungszuschuss hilft dir in den ersten Monaten.
  • Du brauchst noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld 1.
  • Den Antrag stellst du vor der Gründung.

Mit dem Gründungszuschuss kann dein Autohandel ruhiger starten. Du liebst Autos und willst endlich dein eigener Chef sein. Die große Frage ist oft: Wovon lebe ich am Anfang? Genau dafür gibt es diese Hilfe.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist Geld vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) für deinen Start in die Selbstständigkeit.

Er hilft dir, in den ersten Monaten deinen Alltag zu bezahlen. Du musst ihn nicht zurückzahlen.

Wichtig: Es gibt keinen festen Anspruch. Dein Berater beim Arbeitsamt entscheidet. Auch wenn du alles erfüllst. Darum lohnt sich gute Vorbereitung.

Wer bekommt den Gründungszuschuss im Autohandel?

Du musst Arbeitslosengeld 1 bekommen und noch genug Restanspruch haben.

  • Du bekommst Arbeitslosengeld 1 (ALG 1).
  • Am Tag der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage Anspruch.
  • Der Autohandel wird dein Hauptberuf, kein Nebenjob.
  • Eine Fachstelle bestätigt, dass dein Plan tragen kann.
  • Du zeigst, dass du das nötige Wissen mitbringst.

Die Bestätigung heißt Tragfähigkeitsbescheinigung. Das ist ein Schreiben, zum Beispiel von der IHK oder einem Steuerberater. Es sagt: Dein Plan kann funktionieren.

Bekommst du Bürgergeld? Dann gibt es den Gründungszuschuss nicht. Frag beim Jobcenter nach anderen Hilfen, zum Beispiel dem Einstiegsgeld.

Wie viel Geld gibt es?

Erst sechs Monate dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Danach eventuell neun Monate je 300 Euro.

ZeitraumDauerBetrag pro Monat
Phase 16 MonateDein ALG 1 + 300 €
Phase 2 (eventuell)9 Monate300 €

Ein Beispiel: Du bekommst 1.500 Euro Arbeitslosengeld. Dann gibt es in Phase 1 monatlich 1.800 Euro. Die 300 Euro sind für deine Kranken- und Rentenversicherung. Die zahlst du als Selbstständiger selbst.

Phase 2 gibt es nur, wenn dein Geschäft aktiv läuft. Auch hier entscheidet das Arbeitsamt neu.

Wann stellst du den Antrag?

Immer bevor du dein Gewerbe anmeldest.

Wer zuerst gründet, bekommt meist nichts mehr. So ist die Reihenfolge:

  1. Sprich früh mit deinem Berater beim Arbeitsamt.
  2. Schreib deinen Plan für den Autohandel.
  3. Hol dir die Tragfähigkeitsbescheinigung.
  4. Gib den Antrag ab.
  5. Erst dann meldest du dein Gewerbe an.

Mehr zum letzten Schritt: Gewerbeanmeldung im Autohandel.

Denk an die 150 Tage. Die Zeit läuft schneller, als man denkt. Fang lieber früh an.

Wie hilft dir das Coaching dabei?

Im Coaching bereitest du deine Gründung und deinen Plan Schritt für Schritt vor.

Die MoreCars Academy gehört zur MRS more cars GmbH aus Hanau. Wir sind selbst Gebrauchtwagenhändler. Wir zeigen dir Einkauf, Verkauf und Rechnen aus der Praxis. Kein Abschluss nötig. Keine Vorkenntnisse nötig.

Das Coaching kann das Arbeitsamt über einen Gutschein (AVGS) zu 100 % bezahlen. Ob du ihn bekommst, entscheidet dein Berater beim Arbeitsamt. Auch den Gründungszuschuss kann das Coaching nicht garantieren. Aber du gehst gut vorbereitet ins Gespräch. Wie du an den Gutschein kommst, liest du im Artikel AVGS-Gutschein für die Existenzgründung. Den Ablauf zeigt dir unsere Seite zum AVGS-Coaching.

Das Coaching läuft komplett online – egal, wo in Deutschland du wohnst. Aus deinem Hobby kann dein Beruf werden.

Lust auf deinen Neuanfang? Ruf uns an: 06181 9999479 oder schick uns kurz deine Nummer. Wir melden uns bei dir.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Lieber persönlich fragen

Habe ich ein Recht auf den Gründungszuschuss?

Nein. Das Arbeitsamt entscheidet im Einzelfall, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

Kann ich den Antrag nach der Gewerbeanmeldung stellen?

In der Regel nicht. Stell den Antrag vor dem Start und melde erst danach dein Gewerbe an.

Was bedeuten die 150 Tage?

Am Tag der Gründung musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Sonst gibt es keinen Gründungszuschuss.
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