Gewährleistung beim Gebrauchtwagen: einfach erklärt für Händler
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Privatkunden haftest du zwei Jahre für Mängel.
- Auf ein Jahr kürzen geht nur mit einer extra Vereinbarung.
- Gute Papiere schützen dich vor Ärger.
Die Gewährleistung beim Gebrauchtwagen klingt erst mal trocken. Doch sie ist dein Schutzschild als Händler. Stell dir vor: Du verkaufst dein erstes Auto und bist richtig stolz. Mit dem richtigen Wissen bleibt das auch so.
Was ist Gewährleistung beim Gebrauchtwagen?
Gewährleistung heißt: Du stehst dafür ein, dass das Auto bei der Übergabe in Ordnung ist.
Das schreibt das Gesetz vor. Hatte das Auto beim Verkauf schon einen versteckten Fehler, musst du dich kümmern. Normaler Verschleiß nach dem Kauf zählt meist nicht.
Eine Garantie ist etwas anderes. Sie ist ein freiwilliges Extra. Sie kommt zur Gewährleistung dazu. Sie ersetzt sie nie.
| Frage | Gewährleistung | Garantie |
|---|---|---|
| Pflicht? | Ja, vom Gesetz | Nein, freiwillig |
| Was zählt? | Fehler, die beim Kauf schon da waren | Was in der Garantie steht |
Wie lange haftest du bei Privatkunden?
Grundsätzlich zwei Jahre ab der Übergabe.
Bei Gebrauchtwagen darfst du das auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen darfst du die Gewährleistung bei Privatkunden nicht.
Besonders wichtig ist das erste Jahr. Zeigt sich darin ein Fehler, nimmt man an: Er war schon beim Kauf da. Dann musst du das Gegenteil beweisen. Darum zählt jede gute Unterlage.
Wie verkürzt du die Gewährleistung auf ein Jahr?
Nur mit einer eigenen, gesonderten Vereinbarung vor dem Kauf.
Seit 2022 reicht ein Satz im Kleingedruckten nicht mehr. So machst du es richtig:
- Sag dem Käufer vor dem Kauf klar Bescheid.
- Schreib die Verkürzung auf ein eigenes Blatt.
- Lass den Käufer dieses Blatt extra unterschreiben.
- Gib ihm eine Kopie. Heb dein Exemplar gut auf.
Fehlt das, gilt wieder die volle Frist von zwei Jahren.
Und beim Verkauf an andere Händler?
Bei Firmen und Händlern kannst du die Gewährleistung meist ausschließen.
Das gilt aber nur, wenn dein Käufer wirklich Unternehmer ist. Lass dir das zeigen, zum Beispiel mit seiner Gewerbeanmeldung. Heb einen Nachweis auf. Wie du dein eigenes Gewerbe anmeldest, liest du hier: Gewerbeanmeldung im Autohandel.
Welche Unterlagen schützen dich?
Ein Zustandsbericht und ein Übergabeprotokoll sind deine besten Helfer.
- Zustandsbericht: Schreib vorher auf, welche Mängel das Auto hat. Mach Fotos mit Datum.
- Übergabeprotokoll: Kilometerstand, Schlüssel, Papiere, sichtbarer Zustand. Beide unterschreiben.
- Verkürzungs-Blatt: Die extra unterschriebene Vereinbarung zum einen Jahr.
Weicht das Auto von dem ab, was man normal erwarten darf? Dann sag das dem Privatkunden vorher klar. Und vereinbart es gesondert, nicht im Kleingedruckten.
Noch zwei Fallen:
- "Gekauft wie gesehen" schützt dich bei Privatkunden nicht.
- Schreib im Inserat nur, was du belegen kannst. Zum Beispiel "unfallfrei" nur, wenn du es sicher weißt.
Wo lernst du das alles?
Im Gründungs-Coaching der MoreCars Academy – bevor dein erster Kunde kommt.
Dahinter steht die MRS more cars GmbH aus Hanau. Wir sind selbst Gebrauchtwagenhändler. Wir zeigen dir Verträge, Protokolle und Inserate aus dem echten Alltag. Kein Abschluss nötig. Keine Vorkenntnisse nötig.
Das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) kann das Coaching über einen Gutschein zu 100 % bezahlen. Ob du ihn bekommst, entscheidet dein Berater beim Arbeitsamt. Wir helfen dir bei der Vorbereitung. Das Coaching läuft komplett online – egal, wo in Deutschland du wohnst. Mehr dazu: So läuft das geförderte Coaching.
Du liebst Autos? Dann mach daraus deinen Beruf. Den ganzen Weg zeigt dir unser Guide Gebrauchtwagenhändler werden.
Bereit für deinen Neuanfang? Ruf uns an: 06181 9999479 oder hinterlass uns kurz deine Nummer. Wir rufen zurück.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.